Gondoliere in Venedig müssen zum Drogentest

Obligatorischer Drogentest für Gondoliere in Venedig bestätigt

Das Verwaltungsgericht des Veneto hat kürzlich ein Urteil gefällt, das in Venedig für Aufsehen gesorgt hat. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Drogentests für Gondoliere, die die Stadt Venedig 2022 eingeführt hat. Diese Tests sollen die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten. Das Gericht hat eine Klage von Gondolieri abgewiesen und damit die Maßnahmen der Stadtverwaltung bestätigt. Alle Gondoliere in Venedig müssen zum Drogentest, diese überlegen nun die nächsten Schritte.

Gericht bestätigt Notwendigkeit der Drogentests

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein wichtiger Sieg für die Stadt Venedig. Die Stadt hatte argumentiert, dass strenge Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Gondoliere in optimaler körperlicher und geistiger Verfassung sind. Das Gericht stimmte dem zu und wies die Beschwerden der Gondoliere zurück. Diese hatten unter der Leitung ihres Anwalts Jacopo Molina die Rechtmäßigkeit der Drogentests, insbesondere die Entnahme von Haarproben, in Frage gestellt.

Haaranalyse als zuverlässige Methode

Die Gondoliere kritisierten vor allem die Verwendung von Haarproben. Diese Art von Test ist genauer als herkömmliche Urintests und kann den Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachweisen. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Haaranalyse verhältnismäßig ist und dem öffentlichen Interesse dient. Die Stadt hat das Recht, den öffentlichen Nahverkehr zu regulieren. Die körperliche und geistige Eignung des Personals ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Die Kosten für die Tests, die vom Labor der Ulss 3 Serenissima durchgeführt werden, seien für die Gondoliere zumutbar.

Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Stadt Venedig begrüßt die Entscheidung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Bürgern und Touristen. Die Gondoliere hingegen sind enttäuscht. Sie müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen und überlegen, ob sie Berufung beim Staatsrat einlegen. Ihr Anwalt prüft derzeit diese Möglichkeit. Über die Entwicklungen werden wir, wie gewohnt, berichten.

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